AGB für Radtouren
1. Vertragspartner, Honorare
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen geführte Radtouren an. Vertragspartner einer solchen geführten Radtour sind der Besteller einerseits und der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.
2. Buchung
Konkrete Buchungen von geführte Radtouren beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
Ein Vertrag mit dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. kommt erst dann zustande, wenn der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Auftragsbestätigung").
Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst. Die konkreten Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Die Termine für die Radtouren können beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. erfragt werden. Die angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 25 Personen pro Gruppe. Abweichungen hiervon werden mit dem Besteller abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Zeitraum
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt bei Eintreffen der zu führenden Person(en), spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Radtour.
4. Wartezeiten
Der Tourenleiter ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Radtour einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 6).
5. Verspätungen der Gäste
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Tourenleiter vereinbart werden, ob die Radtour entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Radtour eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Radtour ergibt.
6. Nichtinanspruchnahme
Wird eine bestellte Radtour nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 48 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.
7. Zahlungsart
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar unmittelbar nach der Radtour von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Tourenleiter ausgezahlt.
8. Ausfall des Tourenleiters
Bei Ausfall des Tourenleiters ist der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen. Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Tourenleiters bleibt es dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Tourenleiter zu ersetzen.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des Stadtmarketingverein Horstmar Erleben e.V. nicht übernommen.
Für alle gebuchten Radtouren mit HorstmarErleben gelten folgende Verhaltensregeln und Pflichten, die mit der Teilnahme an der Tour anerkannt werden:
Das Fahrrad:
Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Fahrrad verkehrssicher, voll funktionstüchtig und den Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO entspricht. Der Tourenleiter ist berechtigt, Mitradlern, deren Fahrrad nicht den Bestimmungen der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht, oder der Allgemeinzustand des Fahrrades erkennen lässt, dass mit Pannen während der Tour zu rechnen ist, von der Tour auszuschließen
Allgemeine Regeln:.
Den Anweisungen des Tourenleiters ist immer Folge zu leisten.
Die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO gilt grundsätzlich für alle Teilnehmer und ist immer zu beachten. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und fährt auf eigene Gefahr.
Verhalten während der Tour
Aufmerksam fahren und nicht zu dicht auffahren.
Es werden in der Hauptsache Radwege, verkehrsarme Straßen und verhältnismäßig ebene Wirtschaftswege befahren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Wege mit schlechter Oberfläche benutzt werden bzw. auch auf Straßen gefahren werden muss.
Bei Stopps Straßen, Kreuzungen und Radwege freihalten. Das Überqueren von größeren Straßen und Ampeln durch die Gruppe regelt der Tourenleiter.
Beim Anhalten, Abbiegen, Gegenverkehr und bei Hindernissen wie z.B. Pfosten und Pollern diese Situation durch Zeichen oder Zurufen eindeutig und hör-/sichtbar weitergeben. Nicht abrupt stoppen außer in erforderlichen Fällen.
Bitte Rücksicht auf Fußgänger und andere Radfahrer nehmen.
Bei Pannen und anderen Fahrtunterbrechungen ist der Tourenleiter unverzüglich zu unterrichten.
Zusatz für Radtouren mit Kindern:
Für Ausflüge mit Kindern greifen zusätzlich zu den oben genannten Pflichten auch Aufsichtspflichten. Aufsichtspflichtig sind in erster Linie die Eltern bzw. diejenigen, denen Kinder bzw. Jugendliche anvertraut werden. Die Pflicht orientiert sich am Alter, Eigenart und Reife des Kindes sowie der Qualität der Gefahrenquelle. Maßstab ist jeweils, wie sich ein anderer vergleichbarer, professioneller, durchschnittlicher Betreuer in der den Unfall begründenden Situation verhalten hätte. Die Aufsichtspflicht beinhaltet grundsätzlich die Pflicht zur Information - beispielsweise muss vor einem Ausflug geprüft werden, ob es Behinderungen, Krankheiten, Allergien etc. gibt. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten mitradeln.
Der Tourenleiter übernimmt keine Aufsichtspflicht!
10. Gültigkeit
Der Besteller einer Radtour erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.