AGB für Stadtführungen

1. Vertragspartner, Honorare
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen Stadtführungen an. Vertragspartner einer solchen Stadtführung sind der Besteller einerseits und der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.


2. Buchung
Konkrete Buchungen von Stadtführungen beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.

Ein Vertrag mit dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. kommt erst dann zustande, wenn der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat ("Auftragsbestätigung").

Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
Die konkreten Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

Die Termine für die Führungen können beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. erfragt werden. Die angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 25 Personen pro Gruppe. Bei mehr als 25 Teilnehmern werden diese in Gruppen aufgeteilt und auch mehrere Stadtführerinnen und/oder Stadtführer engagiert.
Abweichungen hiervon werden mit dem Besteller abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.


3. Zeitraum
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt bei Eintreffen der zu führenden Person(en), spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.


4. Wartezeiten
Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 6).


5. Verspätungen der Gäste
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung ergibt.


6. Nichtinanspruchnahme
Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.


7. Zahlungsart
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausgezahlt.


8. Ausfall des Stadtführers
Bei Ausfall des Stadtführers ist der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen. Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.


9. Haftung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des Stadtmarketingverein Horstmar Erleben e.V. nicht übernommen.


10. Gültigkeit
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.

 

 

Geschäftsstelle

Geschäftsstelle:
Schöppinger Straße 4
48612 Horstmar
Mail: info@horstmarerleben.de
Internet: www.horstmarerleben.de
Tel.: 02558 9979481

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