Altes Rathaus
Mit Friedrich von Rietberg und Horstmar – er hatte die Horstmarer Erbtochter Beatrix geheiratet - ging die Zeit als selbständige Grafschaft verloren, begann aber gleichzeitig die Bedeutung der Stadt. In der Ritterschlacht bei Zülpich 1267 wurde er nämlich vom münsterschen Fürstbischof Gerhard gefangen genommen, konnte dann das geforderte Lösegeld nur aufbringen, indem er die Horstmarer Besitzungen 1269 an Fürstbischof Gerhard „verkaufte“.
Fürstbischof Gerhard baute nämlich die kleine Siedlung unterhalb der Burg aus, - der heutige Grundriss der Altstadt stammt aus dieser Zeit - befestigte sie mit Wall und Graben und berief Burgmannen, die er mit der Organisation der Verteidigung beauftragte. Der befestigten Siedlung verlieh er weitgehende Rechte (Stadtrechte), darunter eine eigene Gerichtsbarkeit und ein Marktrecht. Die Verwaltung lag in den Händen eines Magistrates aus 8 Ratsherren und 8 Viertelsleute, die von der ganzen Bürgerschaft gewählt wurden. Bedeutend für die Bürger war dabei vor allem, dass sie vor kein anderes Gericht gerufen werden konnten, sondern sowohl Kirchen, wie auch weltliches Recht in Horstmar gesprochen wurde.
Der jeweilige Pfarrer der Kirche war mit der geistlichen Gerichtsbarkeit ausgestattet, leitete also das für Horstmar zuständige Sendgericht. Dem neu eingerichteten Stadtgericht als weltlichem Gericht stand ein auf Lebenszeit gewählter Richter vor. Leider ist die entsprechende Urkunde, mit der Fürstbischof Gerhard (gestorben 1272) der Stadt die entsprechenden Rechte verlieh, nicht überliefert, wohl aber Bestätigungen dieser Rechte durch seine Nachfolger, so durch Fürstbischof Otto III. von 1303.
Das so erreichte hohe Selbstbewusstsein der Bürger und der Burgmannen führte dazu, dass gelegentlich einem Fürstbischof beim Besuch seiner Burg der Weg durch die Stadt verwehrt wurde - man öffnete die Stadttore nicht - so dass er mit seinem Gefolge über den Bischofsweg zur Burg ziehen musste.
Und als 1571 der einstöckige Bruchsteinbau ein Fachwerkobergeschoss erhielt, wurde gleichzeitig der Eingang von der heutigen Königsstraße zur Münsterstraße verlegt, um dem Fürstbischof bei seinem weg zur Burg deutlich zu machen, wer Herr in der Stadt sei. Das Fachwerk wurde konstruktiv und zugleich dekorativ verwendet. Dabei wurden nämlich nur die Traufenseiten in Fachwerk ausgeführt, während die Giebel in Buchstein erhöht wurden. Besonders die Schauseite zur Münsterstraße hin ist so außerordentlich dekorativ, zum einen durch das Vorkragen des Fachwerks und zum anderen durch den kleinen Erker.
Dieser hat sein Giebeldreieck allerdings erst erhalten, als zwischen 1912 und 1914 das Rathaus zum Verwaltungsgebäude umgebaut wurde. Bis dahin war die Stadtverwaltung im Münsterhof untergebracht, doch mit der Zunahme an Aufgaben reichte der Platz dort nicht mehr, so dass neue Räume geschaffen werden mussten und zwar im Rathaus.
Dafür wurde es als Sitz des Rates der Stadt aufgegeben, der, soweit die Sitzungen dann nicht im verbliebenen kleinen Sitzungssaal im Erdgeschoss stattfinden konnten, in einer der Horstmarer Gaststätten tagte. Als Sitz der Stadtverwaltung diente es bis 1963, dann war auch hier zu wenig Platz und die Verwaltung zog in eine Villa an der Bahnhofstraße. Das alte Rathaus blieb zunächst leer stehen, bis man es ab Anfang der 70er Jahre durchgreifend restaurierte und ab1976 wieder als Rathaus nutzt.