Kultur lebt von Menschen, die Ideen haben, Verantwortung übernehmen und vor Ort etwas bewegen. Gerade im ländlichen Raum sind es häufig Vereine, gemeinnützige Organisationen, Initiativen und ehrenamtlich Engagierte, die mit Konzerten, Lesungen, Theateraufführungen, Ausstellungen, Brauchtumsveranstaltungen oder kleinen Festivals Begegnungen schaffen und das kulturelle Leben bereichern.
Mit den neuen Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen möchte das Land genau dieses Engagement unkompliziert unterstützen. Seit dem 29. Juni 2026 können gemeinnützige Veranstalterinnen und Veranstalter im ländlichen Raum eine Förderung in Höhe von 500 Euro für öffentlich zugängliche Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungsreihen beantragen. Insgesamt stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hierfür 500.000 Euro bereit. Damit können landesweit bis zu 1.000 Projekte gefördert werden.
Das Programm ist bewusst einfach angelegt: Der Antrag wird nicht vorab, sondern erst nach Durchführung der Veranstaltung gestellt. Eingereicht wird er digital über das Förderportal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg. Ziel ist ein minimaler Verwaltungsaufwand bei möglichst großer Wirkung vor Ort.
Kultur schafft Lebensqualität und Begegnung
Kulturministerin Ina Brandes betont zum Start des Programms, dass ein attraktives Kulturangebot ein wichtiger Bestandteil von Lebensqualität sei – ganz besonders im ländlichen Raum. Mit den Kultur-Schecks wolle das Land den vielen Vereinen und Initiativen helfen, die sich vor Ort für Kunst und Kultur engagieren. Die Förderung soll schnell, effektiv und möglichst unbürokratisch dort ankommen, wo kulturelle Angebote entstehen: bei den Menschen, die sie organisieren.
Der Gedanke dahinter passt sehr gut zu unserer Region: Kultur bringt Menschen zusammen, stärkt Gemeinschaft, macht ehrenamtliches Engagement sichtbar und schafft Anlässe, bei denen Menschen miteinander ins Gespräch kommen. Gerade kleinere Veranstaltungen, die mit viel Herzblut geplant werden, können durch einen Zuschuss von 500 Euro oft entscheidend unterstützt werden – zum Beispiel bei Künstlerhonoraren, Technik, Raummiete, Werbung oder organisatorischen Kosten.
Wer kann einen Kultur-Scheck beantragen?
Die Kultur-Schecks richten sich an gemeinnützige Akteurinnen und Akteure im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens. Antragsberechtigt sind insbesondere Vereine, gemeinnützige Organisationen, kulturelle Initiativen mit geeigneter Trägerstruktur sowie bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs.
Wichtig ist: Der oder die Antragstellende muss den Sitz oder den wesentlichen Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens haben. Außerdem muss auch die Veranstaltung selbst im ländlichen Raum in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Nicht antragsberechtigt sind reine Privatpersonen, Einzelunternehmen, gewerblich tätige Veranstalter mit Gewinnerzielungsabsicht, Städte, Kreise und Gemeinden selbst sowie kommunale Einrichtungen wie städtische Museen, Stadtbüchereien oder kommunale Kulturämter. Auch Organisationen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit können die Förderung in der Regel nicht beantragen.
Für Privatpersonen oder gewerbliche Akteure bedeutet das aber nicht automatisch, dass sie gar nicht beteiligt sein können. Sie können beispielsweise als Kooperations- oder Durchführungspartner eingebunden werden. Antragstellung, finanzielle Abwicklung und förderrechtliche Verantwortung müssen jedoch vollständig bei einer antragsberechtigten gemeinnützigen Organisation liegen.
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Gefördert werden öffentlich zugängliche oder niedrigschwellige Kulturveranstaltungen und Veranstaltungsreihen im ländlichen Raum. Das Spektrum ist bewusst breit gefasst. Möglich sind unter anderem:
Konzerte, Chorfestivals, kleine Open-Air-Formate, Theateraufführungen, Kinder- und Jugendtheater, Tanzaufführungen, Lesungen, Poetry-Slams, Autorengespräche, Ausstellungen, Filmvorführungen, spartenübergreifende Kulturveranstaltungen, Festivals oder mobile Kulturangebote.
Auch Veranstaltungen in sogenannten Dritten Orten, soziokulturellen Zentren oder anderen kulturellen Einrichtungen im ländlichen Raum können gefördert werden. Besonders interessant ist außerdem, dass mobile Kulturformate ausdrücklich eingeschlossen sind – also Kulturangebote, die beispielsweise auf Dorfplätzen, in Scheunen, auf Schulhöfen, in leerstehenden Gebäuden oder an anderen ungewöhnlichen Orten stattfinden.
Die Förderung ist nicht nur für klassische Kulturvereine gedacht. Auch Heimatvereine, Fördervereine, Sportvereine, Schützenvereine, Karnevalsvereine oder andere Brauchtumsvereine können unter bestimmten Voraussetzungen profitieren, wenn ein klar erkennbarer kultureller Programmpunkt im Mittelpunkt steht und die Veranstaltung öffentlich zugänglich ist. Beispiele können Musikaufführungen, Tanzdarbietungen, Theaterstücke, Lesungen, kulturelle Mitmachangebote, kreative Workshops oder Ausstellungen zur Geschichte und Tradition eines Vereins sein.
Reine gesellige Feiern ohne kulturellen Schwerpunkt sind hingegen in der Regel nicht förderfähig.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit ein Kultur-Scheck bewilligt werden kann, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe muss im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens stattfinden, öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet sein. Niedrigschwellig bedeutet, dass die Teilnahme ohne besondere Zugangsvoraussetzungen möglich sein sollte – also beispielsweise ohne verpflichtende Mitgliedschaft, mit einfacher Anmeldung und möglichst geringen organisatorischen Hürden.
Außerdem müssen für die Durchführung der Veranstaltung mindestens 500 Euro förderfähige Ausgaben entstanden sein. Die Förderung beträgt dann pauschal 500 Euro. Es handelt sich um eine Festbetragsförderung.
Die Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe muss bis spätestens 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Der Antrag wird nach der Veranstaltung gestellt und muss spätestens vier Wochen nach Abschluss der Veranstaltung online eingereicht werden. Für Veranstaltungen am Ende des Jahres nennt das Programm als späteste Einreichungsfrist den 28. Januar 2027.
Ein wichtiger Punkt: Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Für dieselbe Veranstaltung oder dieselben Ausgaben dürfen keine weiteren Förderungen der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich kann ein anderer Scheck des Landes – etwa ein Heimat-Scheck – daneben möglich sein, wenn es sich eindeutig um ein anderes Vorhaben handelt und keine identischen Kosten doppelt gefördert werden.
Pro Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger kann im Förderzeitraum maximal ein Kultur-Scheck bewilligt werden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Förderfähig sind Ausgaben, die unmittelbar mit der jeweiligen Kulturveranstaltung oder Veranstaltungsreihe zusammenhängen und tatsächlich entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise Honorare und Gagen für Künstlerinnen und Künstler, Referentinnen und Referenten oder Mitwirkende.
Ebenfalls förderfähig können Sachausgaben im direkten Projektzusammenhang sein, etwa Kosten für Ton-, Licht- oder Projektionstechnik, Bühnen-, Raum- oder Flächenmiete, mobile Infrastruktur, Material, Genehmigungen, Versicherungen, Sicherheitsleistungen oder Reisekosten im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit können berücksichtigt werden, etwa für Plakate, Flyer oder Online-Ankündigungen. Zudem sind Maßnahmen zur besseren Zugänglichkeit förderfähig, beispielsweise mobile Rampen oder Gebärdensprachdolmetschung.
Nicht förderfähig sind dagegen Eigenleistungen, ehrenamtliche Arbeit, fiktive oder kalkulatorische Kosten, laufende Betriebs- und Verwaltungsausgaben, allgemeine Vereinskosten, regelmäßige Mieten außerhalb der konkreten Veranstaltung, investive Ausgaben wie die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter, bauliche Maßnahmen, Bewirtung, Getränke, Geschenke oder repräsentative Ausgaben.
Wichtig ist: Förderfähig sind nur Kosten, bei denen das Geld die Vermögenssphäre der Antragstellerin oder des Antragstellers tatsächlich verlassen hat. Zahlungen an sich selbst oder angesetzte Eigenarbeitszeiten können nicht berücksichtigt werden.
Wie läuft die Antragstellung?
Die Kultur-Schecks sind als sogenanntes Ex-post-Verfahren ausgestaltet. Das bedeutet: Die Veranstaltung wird zunächst durchgeführt. Danach werden der Antrag, die Kostenaufstellung sowie Rechnungen, Quittungen oder vergleichbare Belege digital über das Portal Kultur.Web eingereicht.
Der Antrag muss vollständig und nachvollziehbar sein. Die Bezirksregierung Arnsberg prüft die Anträge in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs. Da die Mittel begrenzt sind, gilt faktisch das sogenannte Windhundprinzip: Wer einen vollständigen, prüffähigen Antrag frühzeitig einreicht und alle Voraussetzungen erfüllt, hat bessere Chancen, solange noch Fördermittel verfügbar sind.
Bei Bewilligung wird der Kultur-Scheck als fester Betrag in Höhe von 500 Euro ausgezahlt. Eine Auszahlung ist nur auf ein deutsches Bankkonto möglich. Der Bewilligungsbescheid wird elektronisch verschickt. Abschlags- oder Teilzahlungen sind nicht vorgesehen.
Alle eingereichten Unterlagen und Belege müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden, da die Bewilligungsbehörde und der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen Prüfungen durchführen können.
Was gilt für Veranstaltungsreihen?
Auch Veranstaltungsreihen können gefördert werden, wenn die einzelnen Termine inhaltlich zusammengehören und Teil eines gemeinsamen Konzepts sind. Mehrere Veranstaltungen können also gebündelt werden, um gemeinsam die Mindestausgaben von 500 Euro zu erreichen.
Nicht ausreichend ist jedoch eine bloße Aneinanderreihung unterschiedlicher Einzelveranstaltungen ohne gemeinsames inhaltliches Konzept. Eine Reihe muss als zusammenhängendes Programm erkennbar sein. Die Bündelung von Anträgen mehrerer antragsberechtigter Vereine nur zum Zweck, gemeinsam die Mindestgrenze zu erreichen, ist ausgeschlossen.
Hinweis zur Kommunikation nach Bewilligung
Da der Antrag erst nach der Veranstaltung gestellt wird, liegt zum Zeitpunkt der Durchführung noch keine Förderzusage vor. Nach einer Bewilligung muss die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen jedoch in der öffentlichen Kommunikation angemessen dargestellt werden.
Das kann zum Beispiel in Pressemitteilungen, Social-Media-Posts, Newslettern, Veranstaltungsrückblicken, auf Webseiten, in Programmen, Jahresberichten oder auf nachträglich veröffentlichten Fotos und Videos geschehen.
Eine Chance für Vereine und Initiativen in Horstmar und Leer
Für Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen in Horstmar und Leer kann das Programm eine gute Möglichkeit sein, kulturelle Ideen mit überschaubarem Aufwand finanziell zu unterstützen. Gerade kleinere Veranstaltungen, neue Formate oder ergänzende kulturelle Programmpunkte bei bestehenden Veranstaltungen können von einem Kultur-Scheck profitieren.
Ob Lesung, Kindertheater, Konzert, Ausstellung, Kulturangebot im Rahmen einer Vereinsveranstaltung oder generationenübergreifendes Mitmachformat: Wer eine öffentlich zugängliche Kulturveranstaltung im ländlichen Raum plant oder bereits durchgeführt hat, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wichtig ist dabei vor allem, die Belege sorgfältig zu sammeln, die Förderfähigkeit der Ausgaben im Blick zu behalten und den Antrag nach Abschluss der Veranstaltung rechtzeitig über Kultur.Web einzureichen.
Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg. Dort können Fragen zu den Rahmenbedingungen und zur Förderfähigkeit geklärt werden.
Kontakt und weitere Informationen
Anträge werden digital über Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Für Fragen zu den Rahmenbedingungen der Förderung ist die Bezirksregierung Arnsberg erreichbar unter:
E-Mail: kultur-schecks@bra.nrw.de
Telefon: 02931 / 82-5070
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Weitere Informationen, Förderbedingungen und FAQ stellt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen auf seiner Webseite zu den Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen bereit.