AGB
AGB für den Verkauf von Eintrittskarten
Gegenstand
Nachfolgend sind die Bedingungen für den Verkauf von Eintrittskarten durch den Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. sowie damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen geregelt.
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. verkauft Eintrittskarten ausschließlich im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Veranstalter. Vertragliche Beziehungen kommen nur zwischen dem Käufer und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. tritt, wenn nicht anders genannt, nur als Vermittler auf.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters sowie die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sind zu beachten. Ablauf und Inhalt der Veranstaltung liegen in alleiniger Verantwortung des Veranstalters.
Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter kommt erst dann zustande, wenn dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. die Auftragsbestätigung per Post, per Fax oder E-Mail des Veranstalters vorliegt. Diese steht unter der auflösenden Bedingung, dass bei verspätetem Zahlungseingang die bestellte Anzahl von Karten in der ausgewählten Preiskategorie nicht mehr in vollem Umfang vorhanden ist. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt und im Veranstaltungskalender des Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
Zahlungsarten
Der Kunde zahlt seine Eintrittskarte(n) bar oder gegebenenfalls per Rechnung.
Gebühren
Der Verkaufspreis eines Tickets beinhaltet, wenn nicht anders ausgewiesen, die regelmäßig anfallenden Gebühren. Gebühren bestehen aus einer Ticketgebühr sowie einer Verkaufsgebühr inkl. Mehrwertsteuer.
Auftragsabwicklung/Vorverkauf
- Eine Reservierung von Tickets kann maximal für die Dauer von 7 Tagen erfolgen.
- Die Tickets können entweder direkt im Büro des Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. oder in ausgewiesenen Vorverkaufsstellen erworben werden.
- Für Postversand und Bestellabwicklung wird unabhängig von der Lieferadresse eine Bearbeitungskostenpauschale von 2,50 € (zzgl. Portogebühren) pro Lieferung erhoben. Der Versand erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Zustellung der Eintrittskarten usw. findet auf dem Postweg statt. Es wird dringend empfohlen, eine deutsche Lieferadresse anzugeben. Der Postversand erfolgt auf Risiko des Bestellers. Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. haftet nicht für Verlust oder verspätete Zustellung. Gegen Gebühr kann auch ein versicherter Versand erfolgen.
- Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge (vgl. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB) findet keine Anwendung, da es sich hier um die Vermittlung von Dienstleistungen aus den Bereichen Freizeitgestaltung und Unterbringung handelt. Dies beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht einer Bestellung ausgeschlossen ist.
Umtausch/Rückgabe
Umtausch und Rückgabe von korrekt ausgelieferten Tickets sind ausgeschlossen. Eine Erstattung ist auch für den Verlust des Tickets durch den Kunden bzw. auf dem Postweg ausgeschlossen.
In den Fällen des Ausfalls, der Verlegung oder Änderung einer Veranstaltung entscheidet der Veranstalter über die weitere Vorgehensweise. Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. trifft keinerlei Informationspflicht. Diese liegt im Zuge der örtlichen Medien-Kommunikation im Verantwortungsbereich des jeweiligen Veranstalters.
Im Falle eines Veranstaltungsausfalls wird der vollständige Kaufpreis gegen Vorlage des Originaltickets erstattet. Die Rückgabefrist dafür wird durch den Veranstalter festgelegt und ist somit für den Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bindend. Versandkosten werden in diesem Fall nicht zurückgezahlt. Im Falle von Veranstaltungsverlegung oder -Änderung können Tickets nur bis zum Veranstaltungstermin an den Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. zurückgegeben werden. Der vollständige Kaufpreis wird erstattet, jedoch nicht die Versandkosten. Rückzahlungen erfolgen bar bzw. unbar durch Überweisung (bei Rücksendungen per Post) auf ein vom Kunden anzugebendes Konto.
Haftung
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. ist, sofern nicht anders angegeben, kein Veranstalter und haftet dementsprechend nicht für die ordnungsgemäße Durchführung von Veranstaltungen.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.
Die Daten, z.B. Namen, Adresse, E-Mail, Rufnummer usw. werden in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. ist berechtigt, diese Daten zur Durchführung der Bestellung an beauftragte Dritte zu übermitteln, sowie dies zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist.
Schlussbestimmungen
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Wirksamkeit der Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen unberührt.
AGB für Stadtführungen
1. Vertragspartner, Honorare
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen Stadtführungen an. Vertragspartner einer solchen Stadtführung sind der Besteller einerseits und der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.
2. Buchung
Konkrete Buchungen von Stadtführungen beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
Ein Vertrag mit dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. kommt erst dann zustande, wenn der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat („Auftragsbestätigung“).
Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst.
Die konkreten Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Die Termine für die Führungen können beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. erfragt werden. Die angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 25 Personen pro Gruppe. Bei mehr als 25 Teilnehmern werden diese in Gruppen aufgeteilt und auch mehrere Stadtführerinnen und/oder Stadtführer engagiert.
Abweichungen hiervon werden mit dem Besteller abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Zeitraum
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt bei Eintreffen der zu führenden Person(en), spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung.
4. Wartezeiten
Der Stadtführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 6).
5. Verspätungen der Gäste
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung ergibt.
6. Nichtinanspruchnahme
Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.
7. Zahlungsart
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Führungshonorar unmittelbar nach der Führung von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Stadtführer ausgezahlt.
8. Ausfall des Stadtführers
Bei Ausfall des Stadtführers ist der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen. Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Gästeführers bleibt es dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Gästeführer zu ersetzen.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des Stadtmarketingverein Horstmar Erleben e.V. nicht übernommen.
10. Gültigkeit
Der Besteller einer Stadtführung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
AGB für Radtouren
1. Vertragspartner, Honorare
Der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bietet interessierten Einzelgästen und Gruppen geführte Radtouren an. Vertragspartner einer solchen geführten Radtour sind der Besteller einerseits und der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. andererseits. Alle Vertragsbeziehungen regeln sich zwischen diesen beiden Parteien.
2. Buchung
Konkrete Buchungen von geführte Radtouren beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung ist als verbindliche Willenserklärung des Kunden zu verstehen.
Ein Vertrag mit dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. kommt erst dann zustande, wenn der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. die Buchung des Kunden schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat („Auftragsbestätigung“).
Sämtliche Änderungen einer verbindlichen Buchung werden ebenfalls ausschließlich schriftlich oder per E-Mail erfasst. Die konkreten Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Die Termine für die Radtouren können beim Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. erfragt werden. Die angegebenen Preise enthalten bereits die Mehrwertsteuer. Die Höchstzahl beträgt 25 Personen pro Gruppe. Abweichungen hiervon werden mit dem Besteller abgestimmt und in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Zeitraum
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt bei Eintreffen der zu führenden Person(en), spätestens jedoch zum vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Radtour.
4. Wartezeiten
Der Tourenleiter ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Radtour einzuhalten. Nach Ablauf dieser Zeitspanne steht es ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht angekommen zu betrachten (siehe Ziffer 6).
5. Verspätungen der Gäste
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen diesen und dem Tourenleiter vereinbart werden, ob die Radtour entsprechend verkürzt oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer der Radtour eingehalten werden soll. Im letzteren Fall wird das Honorar nach dem Zeitraum berechnet, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Radtour ergibt.
6. Nichtinanspruchnahme
Wird eine bestellte Radtour nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens 48 Stunden vorher eine Abbestellung erfolgte, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40,00 € berechnet.
7. Zahlungsart
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird das Honorar unmittelbar nach der Radtour von dem Besteller oder dessen Beauftragten direkt und bar an den Tourenleiter ausgezahlt.
8. Ausfall des Tourenleiters
Bei Ausfall des Tourenleiters ist der Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. bemüht, kurzfristig eine Ersatzperson zu stellen. Auch im Falle der Benennung eines bestimmten Tourenleiters bleibt es dem Stadtmarketingverein HorstmarErleben e.V. vorbehalten, diesen im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch einen anderen, geeigneten und qualifizierten Tourenleiter zu ersetzen.
9. Haftung
Die Teilnahme an den Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung wird von Seiten des Stadtmarketingverein Horstmar Erleben e.V. nicht übernommen.
Für alle gebuchten Radtouren mit HorstmarErleben gelten folgende Verhaltensregeln und Pflichten, die mit der Teilnahme an der Tour anerkannt werden:
Das Fahrrad:
Jeder Teilnehmer stellt sicher, dass sein Fahrrad verkehrssicher, voll funktionstüchtig und den Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO entspricht. Der Tourenleiter ist berechtigt, Mitradlern, deren Fahrrad nicht den Bestimmungen der Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht, oder der Allgemeinzustand des Fahrrades erkennen lässt, dass mit Pannen während der Tour zu rechnen ist, von der Tour auszuschließen
Allgemeine Regeln:.
Den Anweisungen des Tourenleiters ist immer Folge zu leisten.
Die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO gilt grundsätzlich für alle Teilnehmer und ist immer zu beachten. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich und fährt auf eigene Gefahr.
Verhalten während der Tour
Aufmerksam fahren und nicht zu dicht auffahren.
Es werden in der Hauptsache Radwege, verkehrsarme Straßen und verhältnismäßig ebene Wirtschaftswege befahren. Es ist nicht auszuschließen, dass auch Wege mit schlechter Oberfläche benutzt werden bzw. auch auf Straßen gefahren werden muss.
Bei Stopps Straßen, Kreuzungen und Radwege freihalten. Das Überqueren von größeren Straßen und Ampeln durch die Gruppe regelt der Tourenleiter.
Beim Anhalten, Abbiegen, Gegenverkehr und bei Hindernissen wie z.B. Pfosten und Pollern diese Situation durch Zeichen oder Zurufen eindeutig und hör-/sichtbar weitergeben. Nicht abrupt stoppen außer in erforderlichen Fällen.
Bitte Rücksicht auf Fußgänger und andere Radfahrer nehmen.
Bei Pannen und anderen Fahrtunterbrechungen ist der Tourenleiter unverzüglich zu unterrichten.
Zusatz für Radtouren mit Kindern:
Für Ausflüge mit Kindern greifen zusätzlich zu den oben genannten Pflichten auch Aufsichtspflichten. Aufsichtspflichtig sind in erster Linie die Eltern bzw. diejenigen, denen Kinder bzw. Jugendliche anvertraut werden. Die Pflicht orientiert sich am Alter, Eigenart und Reife des Kindes sowie der Qualität der Gefahrenquelle. Maßstab ist jeweils, wie sich ein anderer vergleichbarer, professioneller, durchschnittlicher Betreuer in der den Unfall begründenden Situation verhalten hätte. Die Aufsichtspflicht beinhaltet grundsätzlich die Pflicht zur Information – beispielsweise muss vor einem Ausflug geprüft werden, ob es Behinderungen, Krankheiten, Allergien etc. gibt. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigten mitradeln.
Der Tourenleiter übernimmt keine Aufsichtspflicht!
10. Gültigkeit
Der Besteller einer Radtour erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält er von diesen Bedingungen erst nach der Auftragserteilung Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.